Unfallversicherung (UVG)
UVG heisst Unfallversicherungsgesetz. Diese obligatorische Unfallversicherung verpflichtet alle Arbeitgeber seine Angestellten gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles, wie Heilungskosten, Lohnausfall oder Kosten des Nottransports zum Spital zu versichern.
Krankentaggeld (KTG)
Für viele Berufszweige hat der Bundesrat einen Gesamtarbeitsvertrag gesetzlich verankert. Bei diesen Firmen ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch. Alle anderen Firmen haben für eine beschränkte Zeit den anfallenden Lohn zu entrichten, gemäss Obligationenrecht OR 324a. Der Arbeitgeber kann jedoch gemäss OR 324b die Lohnfortzahlungspflicht durch eine Krankentaggeldversicherung zu mindestens 80 % des Lohnes versichern.
Personenversicherungen für Selbständigerwerbende
Der selbständigerwerbende Unternehmer darf ein fixes Krankentaggeld zu 100 % versichern. Der Betrag darf nicht höher sein als der AHV Lohn plus zusätzlich 30 % . Dies wird als Gewinnungskosten anerkannt.
Zusätzlich zum Krankentaggeld kann der selbständige Unternehmer in einer Einzelfirma auch ein Taggeld bei Unfall mit einschliessen. So kann er auf ein UVG verzichten, muss jedoch die Heilungskosten obligatorisch bei seiner Krankenkasse versichern. Die Leistungsdauer beträgt jedoch nur 2 Jahre uns sollte mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit und Unfall ergänzt werden.
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